Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gästen und der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH (TN LOS!) und gelten für alle Veranstaltungen. Gast ist auch, wer die Tageskasse oder Abendkasse betritt, um für sich oder andere Interessierte Karten zu erwerben.

 

2. EINLASS ZU DEN AUFFÜHRUNGEN

Einlassberechtigt ist, wer für den Tag seines Theaterbesuchs eine gültige Eintrittskarte vorzeigt. Bei ermäßigten Karten ist gegenüber dem Vorderhauspersonal zusätzlich der jeweilige Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen.
Zu spät kommende Besucher:innen können zur Vermeidung von Störungen der Vorstellung erst nach dem Ende eines Aktes bzw. eines Konzertstückes eingelassen werden. Der Anspruch auf den ausgewiesenen Sitzplatz und die erworbene Preiskategorie entfällt.
Der Zugang zu den Spielstätten kann grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte - dies gilt auch für Kleinstkinder - erfolgen.

 

3. SPIELPLAN

In den vom TN LOS! herausgegebenen offiziellen Spielplanveröffentlichungen sind in der Regel die Anfangszeiten der Vorstellungen ausgewiesen. Kurzfristige Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Sollten aus künstlerischen, technischen, meteorologischen oder dispositionellen Gründen bzw. Gründen höherer Gewalt Aufführungen, Vorstellungstermine oder Plätze geändert werden müssen, wird das TN LOS! nach Möglichkeit die Besucher:innen rechtzeitig benachrichtigen. Für Veröffentlichungen in der Presse und anderen Medien übernehmen wir keine Gewähr.

 

4. KARTENVERKAUF

4.1. Vorverkauf

Karten können an der Theaterkasse, in der Stadtinformation Sondershausen, in unseren Vorverkaufsstellen oder über das Internet erworben werden. Bei unserem Besucherservice ist auch eine telefonische Bestellung möglich, Telefon 03631 6260-555. Wir versenden diese gegen ein Versandentgelt in Höhe von 2 Euro. Die Bezahlung erfolgt an der Theaterkasse, per Rechnung, per Überweisung, SEPA Basislastschrift, Kreditkarte oder PayPal (nur bei Onlinebuchungen). Zur Abholung bestellte Karten müssen innerhalb von fünf Werktagen abgeholt werden, da die Reservierung sonst verfällt.
Bei der Nutzung der Versandoption Sofortausdruck (Print@Home) ist die Theaterkarte im DIN A4-Format auszudrucken. Der Ausdruck darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Das TN LOS! haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch der Sofortausdruck-Theaterkarte.

4.2. Abendkasse

Die Abendkasse öffnet jeweils eine halbe Stunde, bei Vorstellungen mit Cateringangebot eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. An der Abendkasse können nur Karten für die jeweilige Veranstaltung gekauft werden. Für den Kartenkauf an der Abendkasse berechnen wir in der Regel einen Aufschlag in Höhe von 2 Euro pro Karte. Dies gilt auch für bereits reservierte Karten.

4.3. Karten- und Gutscheinkauf im Internet

Die Bezahlung von Karten und Gutscheinen beim Kauf im Internet erfolgt per SEPA Basislastschrift, Kreditkarte oder PayPal. Je nach Wunsch können die Karten an der Abendkasse ausgedruckt oder gegen ein Versandentgelt von 2 Euro zugesendet werden. An der Theaterkasse, den Vorverkaufsstellen sowie im Internet sind auch Geschenkgutscheine erhältlich. Der Wert der Gutscheine kann in beliebiger Höhe bestimmt werden. Einlösbar sind die Geschenkgutscheine an der Theaterkasse, an allen Vorverkaufsstellen und im Internet.

4.4. Umtausch und Rückgabe

Der Umtausch und die Rückgabe von erworbenen Karten sowie die Barauszahlung von Gutscheinen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichende Regelungen müssen gesondert vereinbart werden. Besetzungs- und Programmänderungen sowie Gründe höherer Gewalt berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten. Bei Verlust einer Eintrittskarte besteht in der Regel kein Anspruch auf Ausstellung einer Ersatzkarte.

 

5. PREISE/ERMÄSSIGUNGEN

Die Eintrittspreise und Ermäßigungsberechtigungen richten sich nach der aktuellen Preisordnung des TN LOS!. Das Theater behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren. Für Gastspiele und Vorstellungen mit saisonbedingt besonderer Nachfrage sowie bei Werbeaktionen können Sonderpreise angesetzt werden. Ermäßigungsberechtigt sind Arbeitslose, Kinder, Schüler:innen, Auszubildende, Studierende und Bundesfreiwillige. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass zur Veranstaltung nachzuweisen. Die Begleitperson eines/einer Schwerbehinderten, sofern ein entsprechender Vermerk im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird, erhält freien Eintritt.

5.1. Nordhausen-Pass, Freizeitpass Sondershausen und Familien-Pass (Kyffhäuserkreis)

Inhaber:innen eines der Pässe erhalten bei regulären Veranstaltungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Verkaufspreis im Freiverkauf. Ausgenommen sind Musiktheaterpremieren, die Thüringer Schlossfestspiele Sondershausen, Veranstaltungen mit Sonderpreisen, Gastspiele und die Platzgruppe 1. Der Pass ist beim Bürgerservice in Nordhausen, im Sozialamt in Sondershausen und im Landratsamt Kyffhäuserkreis in Sondershausen erhältlich.

5.2. Thüringer Mehrkindfamilienkarte

Mit dieser Karte können Großfamilien die Vorstellungs- und Konzertangebote nutzen, ohne weiteren Eintritt ab dem dritten Kind zu zahlen. Inhaber:innen der Mehrkindfamilienkarte zahlen als Familie immer nur für zwei Erwachsene und zwei Kinder. Ausgenommen hiervon sind Musiktheaterpremieren, die Thüringer Schlossfestspiele Sondershausen, Veranstaltungen mit Sonderpreisen, Gastspiele und die Platzgruppe 1.

5.3. Thüringer Ehrenamtscard

Inhaber:innen der Thüringer Ehrenamtscard erhalten einen Nachlass von 10 % auf die Vorstellungs- und Konzertangebote mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen, Veranstaltungen mit Sonderpreisen sowie von Buchungen der Platzgruppe 1.

5.4. Junge-Leute-Rabatt

Schüler:innen, Auszubildende, Studierende und Bundesfreiwillige erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn Restkarten für einen Einheitspreis von jeweils 5 Euro.

5.5. Mit Bus und Bahn ins Theater

Die Theaterkarte gilt als Fahrausweis zur kostenlosen Hin- und Rückfahrt mit Straßenbahn, Bus und Rufbus in Nordhausen (Tarifzone 1) zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Veranstaltung. Im Stadtgebiet Sondershausen fährt zu allen Sinfoniekonzerten, zur Operngala und zum Faschingskonzert ein kostenloser Konzertbus.

6. AUSFALL/ABBRUCH VON VERANSTALTUNGEN

Wird eine geplante Vorstellung abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder auf den Besuch einer anderen Vorstellung. Die Erstattung des Eintrittspreises erfolgt gegen Vorlage der Eintrittskarte innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorstellungstermin durch die Theaterkasse (Wolfstraße 16, 99734 Nordhausen) oder den Anbieter, bei dem die Eintrittskarte erworben wurde (z. B. eventim). Eine Auszahlung am selben Abend ist nicht möglich. Eventuell angefallene Hotel- und Fahrtkosten oder Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet. Muss eine Vorstellung unterbrochen oder abgebrochen werden, gilt die Leistung als erbracht, wenn die Vorstellung mindestens 45 Minuten angedauert hat. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises bzw. kein Anspruch auf den Besuch einer anderen Vorstellung.

6.1. Open-Air-Veranstaltungen

Wir sind im Interesse des Publikums bemüht, die geplanten Open-Air-Veranstaltungen bei jedem Wetter durchzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Vorstellungen ist nicht gestattet. Soweit eine Absage witterungsbedingt erforderlich wird, geschieht dies grundsätzlich am Veranstaltungsort kurz vor Vorstellungsbeginn. In diesem Fall gelten die unter Punkt 6 genannten Bedingungen. Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgenommen werden. Ausgenommen sind Blinden- und Begleithunde mit entsprechender Ausbildung.

 

7. WEGERISIKO

Das Wegerisiko liegt grundsätzlich bei den Gästen.

 

8. HAUSRECHT

Die Theaterleitung übt in den Spielstätten des TN LOS! das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Einlasspersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Gästen kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass sie die Vorstellung stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger Weise den Betriebsfrieden beeinträchtigen. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Besucher:innen in früheren Vorstellungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben.
Besucher:innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Gäste belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte besitzen.
Mobilfunktelefone und Stundensignale an Armbanduhren sind im Zuschauerraum vollständig abzuschalten; die Stummschaltung mit Vibrationsalarm gilt nicht als abgeschaltet. Bitte geben Sie Rucksäcke, Taschen (außer Handtaschen) und Mäntel an der Garderobe ab. Bild- und Tonaufnahmen während der Vorstellungen oder Konzerte sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Das Rauchen ist in allen Räumen des TN LOS! untersagt.
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Gäste das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Einlass- und Garderobenpersonals ist Folge zu leisten. Das Abholen der Garderobe ist zu unterlassen.

 

9. HAFTUNG

Mit der Abgabe einer Garderobenmarke haftet das TN LOS! für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat. Für Inhalte abgegebener Garderobe, Taschen u. a. wird keine Haftung übernommen. Reklamationen nach dem Verlassen der Spielstätten werden nicht akzeptiert.
Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden.
Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der/die Besucher:in der/die berechtigte Empfänger:in ist.
Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierende Schäden haftet nicht das TN LOS!, sondern der/die Leistungserbringer:in.

 

10. FUNDSACHEN

Für den Verlust von liegen gelassenen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Einlass- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB.

 

11. DATENSCHUTZ

Mit dem rechtsverbindlichen Kauf einer Eintrittskarte oder der Nutzung unserer Serviceangebote im Internet (z.B. Onlineshop) erklärt sich der/die Käufer:in damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erheben, verarbeiten und speichern. Die personenbezogenen Daten sind durch technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen geschützt, und eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Weitergehende Informationen können unseren Datenschutzbestimmungen auf der Webseite des TN LOS! entnommen werden.

 

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Das TN LOS! kann von den vorstehenden Vorschriften abweichende Regelungen treffen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nordhausen.
Das TN LOS! ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

13. INKRAFTTRETEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.06.2024 in Kraft.

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