HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Richtlinie der Europäischen Union (EU), die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“, in dt. Recht um.
Die Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH hat hierfür ein Hinweisgebersystem in Form einer internen Meldestelle eingerichtet. Hier können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Besucherinnen und Besucher, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner oder anderweitige beruflich in Verbindung stehende Personen Meldungen oder Hinweise über Regel- oder Gesetzesverstöße übermitteln.
Wichtig: Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen und Meldungen zu vermeintlichen oder tatsächlichen Verstößen gegen geltende Gesetze oder Richtlinien.
Die Hinweisgeber sind nach diesem Gesetz vor jeglicher Form von Repressalien oder Benachteiligungen geschützt. Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit und hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen.
Der besondere gesetzliche Schutz der Hinweisgeber gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebenen Meldungen.
Kontaktdaten der internen Meldestelle
Hinweise können abgegeben werden:
· Telefonisch: 0162-9858275
Ansprechperson: Herr Stefan Scharfe
· E-Mail interne Meldestelle: hinweisgeberkanal@gmx.de
· Postalisch bitte mit -Vertraulich- kennzeichnen an:
Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH
-Hinweisgeberschutzgesetz-
Wolfstraße 16
99734 Nordhausen
Ergänzend hierzu sieht das HinSchG eine externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz vor.